BERGHEIM

Willkommen im Stadtteil von Ortenberg in der Wetterau

Grimmelbach

Der verlassene Ort Cromelbach, Krommelbach, Krummelbach, Crommelbach Krömelbach, Grimmelbach 

Dieser Bericht ist eine Zusammenfassung der drei existierenden Aufsätze von Heinrich Krausch (Rektor) um 1930. Philipp Dieffenbach 1846 und Georg Wilhelm Just. Wagner 1854 (beides Heimatforscher) und eines weiteren mir unbekannten Autors.

Die Stelle die wir suchen, wo sich der verlassene Ort befunden haben soll, liegt ca. 10 Minuten oder etwa 1 km Richtung Osten von dem Hofgut Breitenhaide entfernt. Man gehe also von dem Hofgut Breitenhaide (auch Rumpelsburg genannt) auf der „Frankfurter Straße“ Richtung Vogelsberg. An der Stelle, wo sich die „Frankfurter Straße“ mit die Straße von Ortenberg nach Usenborn (K217) treffen, geht man geradeaus auf den „Lißberger Weg“. Dies ist in Blickrichtung der linke, zu erkennen auf der Skizze.

Wenn man den rechten Weg verfolgt kommt man in die „Krömmelbach“. Dies führt dann unweigerlich an eine ganz andere Stelle, was zuvor auch Dieffenbach und Wagner geschehen ist. 

In etwa einer Entfernung von 400 m erkennt man auf der linken Seite eine Wiese, diese wird durch einen Bach geteilt. Dies Bächlein mit dem Namen Grimmelbach wird von einer Quelle gespeist die jenseits der Teufelsbrücke liegt. Diese Brücke ist heute als solche nicht mehr zu erkennen, sie wurde im Zuge von Bauarbeiten am Lißberger Weg abgerissen, und durch Verrohrung ersetzt. An dieser Stelle ist der gesuchte und verschwundene Ort zu finden. Über verschlungenen Wegen fliest dann die Grimmelbach bei Eckartsborn in die Nidder. Direkt der Quelle und dem Bach befindet sich zwei Schutzhütte, diese werden von der Forstverwaltung betrieben.

Noch bis in den 1950ziger Jahren sollen hier Mauerreste des Ortes zu sehen gewesen sein.

Die Quelle des Grimmelbach, die, wie bereits erwähnt oberhalb der „Teufelsbrücke“ liegt befindet sich in der Bingottswiese.

Nachdem die geographische Lage dargelegt ist, nun ein kurzer historischer Abriss.

Urkundlich erwähnt wird der Ort „Als im alten Ortenberger Landgericht in den Jahren 1476, 1533 und 1535“. Im Jahre 1464 bereits gibt Landgraf Heinrich III dem Craft von Deckenbach, zu Mannlehen 11 Güter zu Grimmelbach....

1476 verkaufen die Gebrüder Gottfried X und Johann von Eppenstein Ihren Anteil an Schloss und Stadt Ortenberg, sowie Teile an den Dörfern und Gerichten Bleichenbach, Bergheim, Enssheim, und Teile von Düdelsheim, Rohrbach, Dieppach, GRIMMELBACH und Hanorsthane (Hirzenhain?), an dem Grafen Philipp I von Hanau Münzenberg den Jüngeren.

Der Betrag der damals gezahlt wurde, wird mit 4500 fl. angegeben. Die Abkürzung fl. steht für Gulden und ist von Florin (Goldmünze) abgeleitet.

Wann der Ort verlassen, in alten Schriften liest man „ausgegangen ist“ konnte ich nicht ermitteln. Nach meinen Informationen ist die Ansiedlung 1617 letztmalig erwähnt.

Ich möchte dies Aufarbeitung mit den Sätzen meines Vorgängers beenden, dieser schrieb:

„Wir aber wollen, so wie im Volksmund heute noch üblich und wie der Heimatforscher Karl Heuson in der Ortenberger Chronik berichtet, den überlieferten Name „Grimmelbach“ gebrauchen und an die kommenden Generationen weitergeben“.

Der verlassene Gerichtsort Steinbach

In der Nähe unseres Dörfchens Bergheim gab es, neben dem Ort Grimmelbach, noch eine weitere Ansiedlung. Im Laufe der Zeit wurde aber auch dieser Flecken wieder aufgegeben und ging aus.  

In oder an diesem Ort Steinbach, muss sich eine Mühle befunden haben. Diese soll später abgebaut und in Hirzenhain wiedererrichtet worden sein.

Die geographische Lage des Ortes ist wie folgt zu beschreiben:

Am Fuße der Brodwiese, begrenzt durch den Bleichenbach und des Brunnenbaches, ist dieser Ort zu suchen. Dort wo man um 1960 eine kleine Brücke über die Bleiche errichtet hat. Im Volksmund ist für diesen Ort auch der Name Mühllache (Millache) bekannt. Jedoch sind auch noch weitere Namen im Gebrauch, die auf diesen Ort hinweisen. So gib es in den Flurkarten von Bergheim die Bezeichnung „die unterste Steinbach“ bzw. „die oberste Steinbach“. Dies ist im Flurstück 4 der Gemarkung Bergheim noch heute benannt. Die Ortschaft soll sich unterhalb des Jagdhauses (Schießenburg?) befunden haben. Bei Bauarbeiten am Bleichtalhof wurden, die bis heute einzigen, Hausfundamente dieses Ortes gefunden.

Erstmalige urkundliche Erwähnung des Ortes Steinbach ist auf das Jahr 1305 datiert. In dieser Ansiedlung sollen 21 Familien auf Pfarrhub und drei bis vier Familien auf Landsiedelstellen der Mark gewohnt haben. So wird die Einwohnerzahl auf 130 – 140 Menschen geschätzt. Beeindruckend ist, dass dieser Ort einstmals als Gerichtsort für Usenborn, Bergheim, Hirzenhain und Steinbach selbst ausgewiesen wurde. Bergheim wurde dann als nächster Ort für das Gerichtswesen genannt, nachdem Steinbach ausgegangen war. In einer Notiz aus der Ortenberger Chronik von 1541 durften Bauern aus Ortenberg und Usenborn den Wiesengrund, der Steinbach genannt wird, gemeinsam beweiden. Nach Erachten von Heimatforschern ist dies ein Anzeichen dafür, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Vielzahl der ehemaligen Dorfbewohner nach Bergheim, Usenborn oder Ortenberg gezogen waren. Nur so ist wohl zu erklären, warum es zu dem Recht kam, das Usenborner und Ortenberger den Grund nutzen durften. Bekannt sind zwei Familien aus Bergheim, die Güter in Steinbach besaßen. Diese Familien, Gerhardus und Heintz Koenigk, sind namentlich die letzten anerkannten „Steinbächer“. Der Ort wurde wohl in den Jahren 1540 – 1588 nach und nach „entbürgert“. Zumindest ist danach im Zinsregister der Pfarrei Usenborn, wozu damals Steinbach kirchenrechtlich gehörte, nichts mehr erwähnt.   

Die genauen Gründe für das verlassen des Ortes sind nur zu vermuten. Waren es Verwüstungen der Felder durch Wild, die Ausübung von Jagd durch den Adel oder rein politische Erwartungen? So wurde durch die Teilung der Gerichtsbarkeit, die Ihre Schatten voraus warf, die Grenzen von Stolberg, Ysenburg und Hanau genau durch Steinbach geführt. Nach der Aufteilung der Justiz wurde Steinbach nicht mehr erwähnt.

Die Bedeutung des Ortsnamens ist wohl „Am steinigen Bach“ = Steinbach.  



Münzen, Maße und Gewichte

Hier möchten wir Euch eine kleine Auflistung einstmals gebräuchlicher Einheiten in Bergheim geben:              

Münzen

1 Reichstaler                   =            2 ½ Gulden (fl. – Florentiner Gulden)                                            

1 Florentiner Gulden hat ein Gewicht von 3 ½ g Gold

1 Gulden                          =            12 Tornes

1 Tornes                           =            18 – 20 Heller (Hllr.)

1 Gulden                          =            30 Albus oder Schilling

1 Albus                             =            2 Kreuzer oder 8 Heller

1 Gulden                          =            60 Kreuzer

1 Gulden                          =            3 Kopfstück

1 Kreuzer                         =            annährend 3 Pfennige

1 Batzen                           =            2 Albus

1 Batzen                           =            4 Kreuzer

1 Batzen                           =            16 Heller

1 Pfd. Heller (Pfund)      =            240 Heller  

Der Münzwert ist stetigen Schwankungen unterworfen.


Flächen- und Längenmaße

1 Großer Hessischer Morgen     =            2500 qm

1 Morgen                                        =            4 Viertel

1 Viertel                                           =            625 M²

1 Morgen                                        =            160 Ruthen oder Rute

1 Morgen                                        =            400 Klafter

1 Klafter                                          =            2,5 m

1 Ruthe                                            =            12 Schuh und 5 Zoll

1 Zoll                                                =            25 mm

1 Elle                                                =            24 Zoll                = 2 Werkschuh                =            0,6 m

1 Werkschuh                                  =            0,3 m

1 Meile                                            =            7,5 km                


Volumenmaße  

Sind Hohlmaße für Flüssigkeiten über Schüttgüter bis Raummaße. 

1 Achtel              =            4 Simmer

1 Simmer           =            4 Sechter

1 Sechter           =            4 Gescheid

1 Gescheid         =            2 l

1 Maß                 =            2 l

1 Fuder               =            6 Ohm

1 Ohm                =            20 Viertel           =            80 Maß              =            160 l     =            320 Schoppen

1 Viertel             =            4 Maß                 =            8 l

1 Malter             =            128 l

1 Schoppen       =            0,5 l                      


Gewichte  

Die Methode über die Gewichte basiert auf dem Loth. 1 Loth ist 1 Kubikzoll Wasser bei seiner größten Dichte. Hieraus entstand aus einem Volumenmaß ein Gewichtsmaß. 1 Loth Wasser, in seiner größten Dichte entspricht 1 Kubikzoll.  Das heißt, dass 1 Loth der 32zigste Teil eines Pfundes und somit von 500 g darstellt.  

1 Loth                                =            1/32 Pfund        =            15,625 g

1 Malter Weizen             =            200 Pfund          =            100 Kg

1 Malter Hafer                =            120 Pfund          =            60 Kg

1 Zentner                          =            50 Kg

1 Quentchen                    =            3,90625 g

1 Pfund                             =            500 g